Das neue Corona-Virus hat die Welt fest im Griff und entwickelt sich zu einer der größten Herausforderungen, die wir in den letzten Jahrzehnten zu bewältigen hatten. Was für Privatpersonen schon schwierig ist, bedeutet für Unternehmer in diesen Tagen mitunter sogar die Angst um den Fortbestand ihres Unternehmens und viele offene Fragen rund um die dennoch zu erfüllenden gesetzlichen Verpflichtungen.
Wir helfen Ihnen und lassen Sie wie gewohnt nicht im Stich!!
Wichtig, falls Sie bedingt Kurzarbeit anmelden müssen,
gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern, sorgen Sie für klare Verhältnisse und lassen dann von jedem Mitarbeiter die Einverständnis zur Kurzarbeit unterschreiben - hier haben wir Ihnen eine Vorlage unten beigefügt.
- Danach ergänzen Sie das Formular der Agentur für Arbeit zur Anmeldung von Kurzarbeit - auch dieses finden Sie unten beigefügt oder auf der Homepage der Agentur für Arbeit.
- Als nächstes versenden Sie das Formular und die Erklärung der Mitarbeiter an die Agentur für Arbeit. Wichtig!!!! Kurzarbeitergeld wird in einem Betrieb frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Dies gilt auch dann, wenn die Anzeige aus einem entschuldbaren Grund nicht rechtzeitig eingegangen ist.
Unser Tipp- versenden Sie das Formular per Einschreiben. - Nun kommen wir ins Spiel - wir als Ihre Lohnabrechnungsstelle berechnen für alle Mitarbeiter das Kurzarbeitergeld und beantragen die Erstattung bei der Agentur für Arbeit.
Sie müssen das Geld folglich erst einmal auslegen und überweisen den Mitarbeitern wie gewohnt den Lohn mit Kurzarbeitergeld wie in der von uns erstellten Lohnabrechnung ausgewiesen.
Für die korrekte Abrechnung brauchen wir von Ihnen die monatliche Sollarbeitszeit, die tatsächlich gearbeiteten Stunden und die Differenz aus den zwei Zahlen ergeben die Stunden der Kurzarbeit.- eine Vorlage zum notieren der Stunden haben wir Ihnen unten beigefügt.
Auch erhalten Sie von der Agentur für Arbeit eine KUG-Nummer zugeteilt, bitte teilen Sie uns diese mit.
Wie lange die Erstattung durch die Agentur für Arbeit dauert, kann momentan noch nicht abgeschätzt werden.
Wichtige Informationen zum Download